Teilaktualisierte S3-Leitlinie zu Schulmaßnahmen in der COVID-19 Pandemie veröffentlicht
Die Kernaussagen bleiben: Es braucht anpassbare und geeignete Maßnahmenpakete, um einen möglichst sicheren, geregelten und kontinuierlichen Schulbetrieb in Pandemiezeiten zu ermöglichen. Die leicht überarbeitete S3-Leitlinie zu „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2- Übertragung in Schulen“ liegt in der Kurz- und Langfassung vor.
26.11.2021
Die ansteckendere Delta-Variante stellt Schulen diesen Herbst und Winter vor große Herausforderungen. Bei steigenden Infektionszahlen ist es noch wichtiger geworden, den Schulbetrieb so sicher wie möglich zu gestalten, dazu sind effektive und umsetzbare Maßnahmen notwendig.
Damit Entscheidungsträger*innen im Umgang mit diesen Herausforderungen auf wissenschaftlich fundierte und konsentierte Handlungsempfehlungen zurückgreifen können, veröffentlichten 27 Fachgesellschaften und Organisationen im Februar 2021 die S3-Leitlinie Leitlinie zu „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2- Übertragung in Schulen“. Diese Leitlinie wurde in Teilen überarbeitet und liegt jetzt in der neuen deutsch- und englischsprachigen Kurzfassung sowie in der detaillierten Langfassung vor.
Maßnahmenbündel sind entscheidend
Wie bereits in der ersten Version betont, sind nicht die Einzelmaßnahmen entscheidend, sondern die aufeinander abgestimmte Umsetzung in Maßnahmenpaketen. Ausgangspunkt ist weiterhin ein Standard-Maßnahmenpaket, das sich an den allgemein geltenden AHA+L Regeln orientiert, konkret Abstand, Hygiene, Maskentragen und Lüften vorsieht, und an das regionale Infektionsgeschehen angepasst ist.
Für den Musik- und Sportunterricht wurden Empfehlungen für hohes bzw. sehr hohes Infektionsgeschehen ergänzt. Die Empfehlungen zum Umgang mit Verdachtsfällen und zur Quarantäne in den Klassen wurden aktualisiert und an die mittlerweile geänderten Definitionen des Robert Koch-Instituts (RKI) angepasst. Die Empfehlung zum Einsatz von Luftreinigern an Schulen konnte in der überarbeiteten Version keinen Konsens innerhalb der Leitliniengruppe erzielen. Alle anderen Empfehlungen bleiben unverändert gültig.
Empfehlungen basieren auf Evidenz und umfassenden Entscheidungskriterien
Die Empfehlungen beruhen auf einer Gesamtschau der verfügbaren Studien zur Wirksamkeit der entsprechenden Maßnahmen bis Dezember 2020. Für die Aktualisierung wurde ergänzend nicht-systematisch erhobene Literatur herangezogen.
Bei den Empfehlungen wurden nicht nur die gesundheitlichen Wirkungen der Maßnahmen bewertet, sondern auch soziale und ökologische sowie finanzielle und wirtschaftliche Auswirkungen, Aspekte der gesundheitlichen Chancengleichheit und auch die Machbarkeit berücksichtigt.
Aktualisierungen der Leitlinie sind weiter nötig
Die Leitlinie wird im Sinne einer „lebenden“ Leitlinie kontinuierlich überarbeitet. Basierend auf einer aktualisierten Gesamtschau der Studienlage ist eine neue Leitlinien-Version für das Frühjahr 2022 geplant.
Die Vorstände folgender Fachgesellschaften und Organisationen tragen die Leitlinie mit:
- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, DGKJ (federführend)
- Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie, DGPI (mitfederführend)
- Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie, DGEpi (mitfederführend)
- Deutsche Gesellschaft für Public Health, DGPH (mitfederführend)
- Robert Koch-Institut, RKI
- Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin, DGSPJ
- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, DGKJP
- Akademie für Ethik in der Medizin, AEM
- Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin, GHUP
- Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention, DGSMP
- Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene, DGKH
- Gesellschaft für Virologie, GfV
- Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin, DGAUM
- Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, BVÖGD
- Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, BVKJ
- Deutscher Kinderschutzbund, DKSB
- Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes, DKHW
- Verband Bildung und Erziehung, VBE
- Allgemeiner Schulleitungsverband Deutschlands, ASD
- Verband Sonderpädagogik, vds
- Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft, DGfE
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV
- Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
- Landeselternrat Niedersachsen
- Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main
- Hauptpersonalrat für die staatlichen Lehrkräfte an Integrierten Gesamtschulen, Rheinland-Pfalz
- Staatliches Schulamt Cottbus
Beteiligte an der Erstellung der Leitlinie:
Die Erstellung dieser Leitlinie wurde im COVID-19 Evidenzökosystem (CEOsys) Projekt initiiert, das im Rahmen des Nationalen Forschungsnetzwerks der Universitätsmedizin zu COVID-19 (NUM) und unter Koordination des Universitätsklinikums Freiburg vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird. Methodisch begleitet und veröffentlicht wird die Leitlinie durch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF). Die wissenschaftliche Leitung und Koordination der Leitlinie liegt beim Lehrstuhl für Public Health und Versorgungsforschung der LMU München.
Erarbeitet wurde sie von einer repräsentativen Gruppe von Wissenschaftler*innen, Entscheidungsträger*innen aus Fachgesellschaften, am Schulgeschehen Beteiligten, und Verbänden und Organisationen.
Link zur Leitlinie
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/027-076.html
Ansprechpartnerin:
Prof. Dr. Eva Rehfuess
Pettenkofer School of Public Health, Institut für medizinische Informationsverarbeitung, Biometrie und Epidemiologie (IBE)
rehfuess@ibe.med.uni-muenchen.de