Ort mit Heilquellenkurbetrieb (z.B. Sole, Schwefel, Radon, Jod, Kohlensäure usw)
Für eine Anerkennung bzw. Re-Prädikatisierung sind laut Begriffsbestimmungen folgende Gutachten notwendig:
- Hydrogeologisches Gutachten
- Medizin-balneologisches Gutachten
- Heilwasserkontrollanalyse
- Gutachten bzw. Vorbeurteilung der Luftqualität
- Feststellung der Heil- und Gegenanzeigen