Service Gutachten für die Prädikatisierung
Für eine Anerkennung zum Kurort bedarf eines einiger Vorgaben. Sie können je nach Artbezeichnung des Kurortes ersehen, welche Gutachten nötig sind, um eine Anerkennung bzw. Re-Prädikatisierung laut Begriffsbestimmungen für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen zu beantragen.
- Seebad
- Seeheilbad
- Nordseebad
- Nordseeheilbad
- Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb (z.B. Sole, Schwefel, Radon etc.)
- Ort mit Peloid bzw. Moor-Kurbetrieb
- Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb