Lehrstuhl für Public Health und Versorgungsforschung
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Service Gutachten für die Prädikatisierung

Für eine Anerkennung zum Kurort bedarf eines einiger Vorgaben. Sie können je nach Artbezeichnung des Kurortes ersehen, welche Gutachten nötig sind, um eine Anerkennung bzw. Re-Prädikatisierung laut Begriffsbestimmungen für die Prädikatisierung von Kurorten,  Erholungsorten und Heilbrunnen zu beantragen.