Mineralheilbad mit Heilgas
Für die Anerkennung bzw. Re-Prädikatisierung sind laut Begriffsbestimmungen folgende Gutachten notwendig:
- Heilgasanalyse (mit ggf. Teilgutachten Radon)
- Medizin-balneologisches Gutachten
- Klimagutachten
- Lufthygienegutachten
- Feststellung der Heil- und Gegenanzeigen